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Information für Betriebsschließungsversicherung

Auch im bestorganisierten Betrieb ist nicht alles planbar. Wenn es plötzlich zu einer Schließung kommt, kann das für Ihre Kunden existenzielle Folgen haben. Der Baustein Betriebsschließung unserer Firmenversicherung HDI Compact bietet genau dann die nötige Sicherheit: mit einem offenen und dynamischen Katalog von meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern. Als Spezialist für Gewerbeversicherungen ist HDI jeder-zeit ein zuverlässiger Partner.

Viele Unternehmen und Gewerbetreibende sind verunsichert, wie sich die Corona-Krise auf bestehende Betriebsschließungsversicherungs-verträge (BSV) auswirkt und welche Handlungsoptionen sich hieraus ergeben. Kundenorientierung wird bei HDI großgeschrieben, dies zeigen unter anderem die positiven Berichterstattungen im ZDF (Frontal 21), im Stern und in der Süddeutschen Zeitung.

Ihre Fragen – unsere Antworten

Wofür wird der Baustein Betriebsschließungsversicherung (BSV) benötigt?

Die BSV stellt eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung dar. Die BSV soll Ihren finanziellen Schaden aufgrund der Schließung nach Auftreten einer meldepflichtigen Krankheit oder eines Krankheitserregers im Betrieb auffangen.

Wann leistet der neue Baustein im Rahmen der BSV?

Die Betriebsschließungsversicherung leistet, wenn eine gegen den Betrieb gerichtete Einzelanordnung (Einzelverwaltungsakt) ergeht, weil dort meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitser-reger mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz aufgetreten sind. Es gilt ein offener, dynamischer Katalog von Krankheiten und Krankheitserregern. Somit sind auch neu auftretende Krankheiten und Erreger versichert. Versicherungsschutz be-steht auch, wenn nur ein Teil des Betriebs, eine Betriebsstätte oder eine Filiale betroffen ist. Sofern maßgebliche Betriebs-angehörige ein Tätigkeitsverbot erhalten und der Betrieb nicht weitergeführt werden kann, besteht auch eine Leistungspflicht.

Ihre Vorteile

  • Finanzielle Stärke des Partners HDI
  • Wir halten unser Versprechen auch im Pandemiefall.
  • Einfache Beratung, einfacher Abschluss durch die Multiline-Lösung HDI Compact
  • Verlässlicher Service mit schneller unkomplizierter Hilfe im Schadenfall
  • Jahrelange Expertise in der Gewerbeversicherung

Stark in der Leistung

  • Offener, dynamischer Katalog von meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserregern
  • Verordnungen infolge § 15 Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden dem Gesetz gleichgestellt. Teilbetriebsschäden und Wechselwirkungsschäden mit-versichert
  • Vorauszahlung bei staatlicher Entschädigung möglich Desinfektionskosten des Betriebs
  • Übernahme / Erstattung des Lohns bei Tätigkeitsverboten Kosten für Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen (gem. §§ 25 / 29 IfSG)
  • Versicherungsschutz, wenn maßgebliche Betriebsange-hörige ein Tätigkeitsverbot erhalten und der Betrieb „tat-sächlich oder rechtlich“ nicht weitergeführt werden kann Entschädigung von maximal 75 % des Tagesumsatzes bis zu einer Dauer von 30 Schließungstagen

Unser Tipp: Mit HDI können Sie sich jeder-zeit auf die Hilfe eines starken Partners verlassen. Schnell und unbürokratisch. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!

HDI Generalvertretung Wiesbaden
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