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Manager- und Organ-Haftpflichtversicherung (D&O)

Die D&O-Versicherung gewährt Versicherungsschutz, wenn Sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen wegen des Ersatzes von Vermögensschäden im Zusammenhang mit der versicherten Funktion und Tätigkeit als Unternehmensleiter in Anspruch genommen werden. Diese Versicherung gewährt Versicherungsschutz auf Basis des Anspruchserhebungsprinzips. Der Versicherungsfall wird dadurch ausgelöst, dass während der Vertragsdauer oder, soweit vereinbart, während der Nachmeldefrist gegenüber Ihnen als Versicherungsnehmer erstmals ein Haftpflichtanspruch schriftlich geltend gemacht wird, der auf einer Pflichtverletzung beruht, die vor Ende des Versicherungsvertrages begangen wurde.

Vielfach sind diese Konzepte als reine Selbstbehaltsversicherung ausgestaltet, die teilweise eine Anrechnung der Versicherungssummen auf die Deckungssummen der bestehenden Unternehmens-D&O-Policen vorsehen.

Für unsere Kunden wollen wir ein Stück mehr!

Dabei stellt HDI D&O .
Ein separates Deckungslimit zur Verfügung und bietet unabhängig von einer Unternehmens-D&O auch dann noch eigenständig Versicherungsschutz, wenn die Unternehmens- Police nicht greift – beispielsweise bei Ausschöpfung der Versicherungssumme oder Leistungsstörungen! Der Versicherungsschutz besteht sowohl für Innen- als auch Außenansprüche.

Die Rahmenbedingungen auf einen Blick:

  • persönliche Einzel-D&O-Police für Vorstände, Aufsichtsräte und andere Organe
  • eigenständiges Bedingungswerk
  • Versicherung von Innen- und Außenansprüchen
  • keine Versicherungssummenanrechnung auf die Unternehmenspolice
Zum Thema D&O wünsche ich eine Beratung

HDI Generalvertretung Wiesbaden
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65183 Wiesbaden

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