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Basis-Rente

Steuerliche Begünstigung

  • Die Investitionen in die zertifizierte TwoTrust Klassik Basis­rente sind ab dem ersten Euro steuerlich begünstigt.
  • Im Rahmen der Höchstbeträge von bis zu 20.000 Euro pro Kalenderjahr (zusammen veranlagte Eheleute 40.000 Euro p. a.) können Beiträge und Sonderzahlungen – neben den Aufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einem berufsständischen Versorgungswerk – steuerlich gefördert investiert werden. Die Abzugsfähigkeit der Beiträge steigt von 72 % im Jahr 2011 bis auf 100 % im Jahr 2025.
  • Alle Erträge sind vor Rentenbeginn steuerfrei.
  • Fällige Rentenleistungen unterliegen der Besteuerung. Im Rahmen einer Übergangsregelung steigt der Besteue­rungsanteil für jeden neuen Rentenjahrgang (Kohorte) von 62 % im Jahr 2011 auf 100 % bis zum Jahr 2040. Aufrund des erfahrungsgemäß niedrigen Steuersatzes des Empfängers in der Rentenphase und des steuerfrei bleibenden Teils des Jahresbetrags der Rente, wenn der Rentenbeginn vor 2040 erfolgt, kann jeder Rentenemp­fänger von der nachgelagerten Besteuerung profitieren
  • Eine Basisrente bietet ein zuverlässiges Einkommen im Alter mit garantierten und lebenslangen Rentenleistungen.
    Im Vordegrund steht eine verlässliche Altersversorgung.
  • Die Rentenleistungen unterliegen den Pfändungsschutzvorschriften der Zivilprozessordnung und sind dadurch auch insolvenzgeschützt.
  • Der Aufbau Ihrer Altersversorgung ist Hartz-IV-sicher und insolvenzgeschützt.
  • Auf Wunsch kann eine Berufsunfähigkeitszusatzversiche­rung in die TwoTrust Klassik Basisrente eingeschlossen werden. Im Falle der Berufsunfähigkeit erfolgt dann eine Befreiung von der Prämienzahlung.
  • Zusätzlich kann auch eine Berufsunfähigkeitsrente mit-versichert werden, welche ebenfalls der steuerlichen Föderung unterliegt.
  • Der Rentenbeginn kann schon ab dem 60 Lebensjahr beginnen, aber auch bis zum 67 Lebensjahr als auch nach hinten verschoben werden.

Sehen Sie Ihrem Ruhestand gelassen entgegen und gehen Sie auf Nummer sicher:
TwoTrust Klassik Basisrente

Zum Thema Basis-Rente wünsche ich eine Beratung

Riester-Rente

Sicherheit mit besten Renditechancen.

Bares Geld für Ihre Altersvorsorge.

Ob Verheiratete, Familien mit Kindern oder Singles: Von der Förderung mit der TwoTrust Riesterrente können alle profitieren. Wer weniger verdient, muss für die gleiche Zulage weniger sparen. Wichtig: Es reicht aus, wenn ein Ehepartner rentenversicherungspflichtig ist – dann erhalten beide die Zulage.

So kann Ihre Förderung aussehen.

Die Zulage ist für alle gleich. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der erforderliche Altersvorsorgeaufwand (Eigenbeiträge inkl. Zulagen) für die optimale Förderung 4 % (Höchstbetrag)

2.100 Euro) Ihres rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres beträgt.

Besonders profitieren kinderreiche Familien. Sie erhalten für jedes kindergeldberechtigte Kind eine Zulage von 185 Euro. Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren sind, gibt es sogar 300 Euro Kinderzulage.

Profitieren Sie von Steuervorteilen.

Die Beiträge zur TwoTrust Riesterrente werden bei Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt. Das Finanzamt prüft, ob sich über die Zulagen hinausgehende Steuervorteile ergeben: Wenn ja, erhalten Sie die Differenz nachträglich zurück. Das macht dieses Vorsorgemodell auch für Personen mit einem hohen Steuersatz so attraktiv.

Zulagenförderung in EUR

Altersvorsorgeaufwand für die Familie 1.320

  • Grundzulagen 308
  • Kinderzulagen 370
  • Eigenbeitrag 642

Förderquote 51 %

Rechenbeispiel 1

Zulagenförderung einer Familie, Mann berufstätig, Frau Hausfrau, zwei Kinder (5 und 7 Jahre), Bruttoeinkommen des Vorjahres 33.000 EUR
Zulagenförderung in EUR

  • Altersvorsorgeaufwand 2.100
  • Grundzulage 154
  • Eigenbeitrag 1.946

Zusätzliche Steuerersparnis 777
Förderquote 44 %

Riestern lohnt sich, für jeden!

Zum Thema Riester-Rente wünsche ich eine Beratung

Berufsunfähigkeit

Im Moment läuft alles nach Plan. Und wenn nicht?
„Was ist, wenn ich einmal nicht mehr arbeiten kann?“

Diese Frage stellen sich viele Menschen – und das völlig zu Recht. Es lässt sich nicht ausschließen, dass man durch Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausübenkann. Verbraucherschützer sehen deshalb den Berufsunfähigkeitsschutz als eine unverzichtbare Maßnahme der privaten Vorsorge an.

Das unterschätzte Risiko.

Berufsunfähigkeit ist keine Bagatelle. Die staatlichen Leistungen reichen im Ernstfall bei Weitem nicht aus, um den Lebensstandard abzusichern!

  • Maximale staatliche Rente (bei einem Bruttoeinkommen von 2.000 EUR)
  • volle Erwerbsminderungsrente ca. 760 EUR von weniger als 3 Stunden
  • halbe Erwerbsminderungsrente ca. 380 EUR zwischen 3 und 6 Stunden
  • keine gesetzlichen Leistungen bei Arbeitsfähigkeit von mehr als 6 Stunden

Die Folgen sind gravierend.

Besonders hart trifft Berufsunfähigkeit alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind: Sie genießen in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht einmal mehr Berufsschutz. Das hat erhebliche Konsequenzen:
Der Staat kann auf alle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblichen Tätigkeiten verweisen. Auch weniger qualifizierte Tätigkeiten sind „zumutbar“. zit: Statt eines neuen Berufs bzw. einer Rente erwartet Betroffene.

Leistungen ohne Wenn und Aber.

Unsere Berufsunfähigkeitsversicheurng, EGO Classic verzichtet bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit auf jede Form der Verweisung. Das heißt: Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn Sie außer Stande sind, Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf – so nachzugehen. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie aufgrund Ihrer Ausbildung und Erfahrung noch eine andere Tätigkeit ausüben oder ob Ihnen eine andere Tätigkeit zugemutet werden könnte. Sie erhalten auch dann die vereinbarte Leistung, wenn Sie mit neu erworbenen Kenntnissen einen anderen Beruf ausüben, mit dem Sie nicht Ihren vorherigen Lebensstandard erreichen.

Mehr Sicherheit durch rechtsverbindliche Erläuterungen.

Als erster Versicherer machen wir durch unsere Erläuterungen transparente und kundenfreundliche Aussagen zu den konkreten Leistungsvoraussetzungen.Außerdem erhalten Sie klare Angaben, wie und woran wir den Leistungsanspruch feststellen.

Argumente, die für sich sprechen.

  • Keine Meldefristen bei Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder Verbesserung des Gesundheitszustands nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit
  • Verzicht auf jegliche Verweisung auf andere Berufe bei Eintritt des Versicherungsfalls
  • Verzicht auf Berufswechselprüfung
  • Innovativ: rechtsverbindliche Aussagen zu konkreten Leistungsvoraussetzungen und -ansprüchen
  • Bestnoten von führenden Rating-Agenturen
  • Inflationsschutz durch Dynamik und garantierte Steigerung der BU-Rente im Leistungsfall optional wählbar Bedarfsgerechte Anpassung des Versicherungsschutzes – kostenlos und ohne neue Gesundheitsprüfung.
  • Hohe Flexibilität bei der Wahl des Zeitpunktes der Anpassung: in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit ohne bestimmten Anlass, danach z. B. bei Gehaltssprung, Heirat, Familiengründung
  • Erhöhung bis max. 2.500 EUR pro Monat möglich
Zum Thema Berufsunfähigkeit wünsche ich eine Beratung

HDI Generalvertretung Wiesbaden
Neugasse 15-19
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HDI Generalvertretung Kirchheimbolanden
Kirchheimbolanden
Husarenhof 2
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