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Vorteile der Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung für Steuerberater

Ihre Vorteile

Neben diesen Vorteilen bietet die Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung viele weitere attraktive Leistungen:

  • Mitversicherung des Datenschutzrisikos in voller Höhe der Vertragsdeckungssumme
  • Mitversicherung der persönlichen Inanspruchnahme von Geschäftsführern versicherter Kapitalgesellschaften
  • Mitversicherung der Erbenhaftung für bis zu acht Wochen nach Tod des Versicherungsnehmers
  • Erweiterung der erlaubten Nebentätigkeiten bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern (Steuerberater: Autor, Referent und Dozent auf steuerlichem und betriebswirtschaftlichem Gebiet; Wirtschaftsprüfer: Wirtschaftsmediator)
  • Mitversicherung von Verstößen gegen den Schutz vor Diskriminierung
  • Mitversicherung der Verletzung beruflicher Geheimhaltungspflichten
  • Mitversicherung gesellschaftsrechtlicher Ansprüche
  • Abwehrschutz beim Vorwurf der wissentlichen Pflichtverletzung
  • Versicherungsschutz für immaterielle Schäden (Freiheitsentzug, Schmerzensgeld)
  • Versicherungsschutz für Tätigkeiten als Insolvenzverwalter
  • Sozietäten und Partnerschaften werden in einer einheitlichen Police für die gesamte Sozietät/Partnerschaft und ihre Sozien/Partner versichert.

Zeitgemäßer Versicherungsschutz

Cyber-Drittschäden aus dem Verlust, der Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von elektronischen Daten bei Mandanten sind generell mitversichert. Damit sind Sie auf der sicheren Seite, wenn bei Ihren Mandanten sensible Daten verloren gehen, unzulässigerweise verändert werden oder der Datenschutz bzw. die Netzwerksicherheit verletzt wird. Optionale Mitversicherung: Cyber-Eigenschäden als Ergänzung zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

Mehrwert für Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung

Die persönliche Haftpflicht der Partner einer Partnerschaft mbB ist automatisch mitversichert – ganz ohne Mehrkosten. Darüber hinaus bieten wir individuelle Deckungskonzepte für Partnerschaften mbB und überzeugen bei gemischten Partnerschaften mit unserer speziellen Expertise.

Besonders günstige Konditionen

Kanzleien mit geringen Honorarumsätzen profitieren von besonders günstigen Konditionen. Existenzgründer zahlen im ersten Versicherungsjahr – unabhängig vom Umsatz – lediglich den jeweiligen Mindestbeitrag. Weiterer Vorteil für Berufsanfänger: Der Selbstbehalt in den ersten drei Jahren nach der Erstzulassung entfällt völlig.

Zum Thema Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung wünsche ich eine Beratung

Versicherungslösungen für Ihr Architektur- / Ingenieurbüro

Die  Berufshaftpflichtversicherung

Ob Sie planen, beraten, überwachen oder Gutachten erstellen, die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen möglicher Schäden, die durch Ihre Tätigkeit Dritten zugefügt werden können. Mit der Erfahrung und Expertise von Juristen, Ingenieuren, Bausachverständigen, Technikern und Versicherungsexperten entwickelt HDI spezielle Berufshaftpflichtkonzepte für Sie:

Vorteile der Berufshaftpflichtversicherung:

  • Beitragsfreie Mitversicherung des Honorarschutzes
  • Modifizierung der Berufsbildklausel
  • Rechtsschutz und Kostenübernahme bei Schlichtungs- und Mediationsverfahren
  • Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung
  • Prämienfreie Mitversicherung AGG
  • Inkl. Umweltschadenversicherung
  • Spezielle Angebote für Existenzgründer
  • Sondernachlässe für Rahmenvertragspartner wie z. Beispiel
    dem VDI, der BIngK, dem VDSI, dem BDB, dem VWI und dem BVS
  • Mitglieder unserer Kooperationspartner erhalten Sonderkonditionen.

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz

Als Architekt und Ingenieur steigen die Anforderungen an Sie stetig. Sie sollen optimal beraten, alle Bauherreninteressen kostengünstig und bedarfsgerecht umsetzen und dabei noch die baurechtlichen Normen und Vorschriften berücksichtigen. Darüber hinaus müssen Sie zusätzlich Ihr Fachwissen immer auf dem neuesten Stand halten. Gleichzeitig sind Sie täglich zahlreichen rechtlichen Risiken ausgesetzt.

Der Zielgruppen-Baustein für Architekten und Ingenieure enthält unter anderem einen Firmen und Privat-Rechtsschutz sowie einen Vertrags- und Honorar-Rechtsschutz. Dieser schützt Sie zum Beispiel, wenn ein Kunde seine Rechnung nicht bezahlt oder wenn die neue Büroeinrichtung defekt geliefert wird.

Leistungen des Straf-Rechtsschutzes:

  • Zeugenbeistand
  • Sofortige Hilfe, egal ob ein Haftpflichtschaden voran geht oder nicht
  • Versicherungsschutz bei Verbrechensvorwurf sowie für die Verteidigung wegen des Vorwurfs einer fahrlässigen oder vorsätzlich begehbaren Straftat
  • Fortbestand des Versicherungsschutz auch bei Verurteilung durch bedingten Vorsatz mit Geldstrafe
  • Kosten auch über der Gebührenordnung hinaus werden bezahlt
  • Rechtsschutz bei Durchsuchung und Beschlagnahmung als Beschuldigter
  • Verfahren vor Untersuchungsausschüssen
  • Versicherungsschutz, wenn gegen das Steuerrecht verstoßen worden sein soll
  • Versicherungsschutz, wenn der Staatsanwalt wegen angeblicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt
  • Verletzung von Datenschutzbestimmungen
  • Angeschuldigter Subventionsbetrug
  • Versicherungsschutz gilt bereits außergerichtlich
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