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Direktversicherung

Altersvorsorge ohne Umwege.

Die „neue“ Direktversicherung gem. § 3 Nr. 63 EStG ist das ideale, bilanzneutrale Instrument, um aus Bruttobeiträgen eine bedarfsorientierte und nachgelagert besteuerte Altersversorgung aufzubauen. Die Versorgungsleistungen können individuell gestaltet werden und lassen sich unbürokratisch und kostenfrei handhaben. Zudem bleiben die Versorgungsansprüche auch im Fall einer Unternehmensinsolvenz oder bei lang andauernder Arbeitslosigkeit geschützt

Die Beiträge können vom Arbeitgeber oder vom Mitarbeiter selbst finanziert werden. Bis zu 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (max 2668€ p.a.) können jährlich zu Gunsten einer Direktversicherung steuer- und sozialabgabenfrei aufgewendet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Beitrag sogar um weitere 1.800 Euro jährlich steuerfrei erhöht werden.

Voraussetzung für die steuerfreien Zuwendungen ist das Vorliegen eines ersten Lohnsteuerverhältnisses (Steuerklassen I – V). Erst die fälligen Versorgungsleistungen sind nachgelagert steuer- und sozialabgabenpflichtig. Doch greifen bis 2040 verschiedene Freibeträge und die Steuerbelastung kann zudem über viele Jahre gestundet werden.

Individuelle Gestaltung der Altersversorgung

Die Direktversicherung bietet die Möglichkeit der bedarfsorientierten Zusammensetzung der verschiedenen Vorsorgekomponenten. Aus einem breiten Leistungsspektrum können neben originären Altersleistungen auch Hinterbliebenenrenten oder eine individuelle Absicherung bei Berufsunfähigkeit gewählt werden.

Für die Mitarbeiter, welche die Chancen der internationalen Aktienmärkte in verstärktem Maße nutzen möchten, bietet die HDI Direktversicherung auch renditeorientierte, fondsgebundene Rentenprodukte an. Aber gleich, für welche Variante sich der Mitarbeiter entscheidet: Die Leistungen basieren auf Garantiekomponenten und fließen im Alter ein Leben lang.

Auch im Falle des vorzeitigen Ausscheidens oder bei Insolvenz des Arbeitgebers bleiben die Versorgungsanwartschaften auf Grund des unwiderruflichen Bezugsrechts zu Gunsten des Arbeitnehmers – ohne zusätzliche Kosten – uneingeschränkt erhalten. Wechselt der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber können unverfallbare Versorgungsanwartschaften im Rahmen der Portabilität bzw. auf Basis des Deckungskapitalübertragungsabkommens auf den Nachfolgearbeitgeber übertragen werden. Auch die Mitnahme des Versicherungsvertrages und Fortsetzung mit privaten Beiträgen ist grundsätzlich möglich.

Zum Thema Direktversicherung wünsche ich eine Beratung

Pensionskasse

Gestalten Sie mit flexiblen Tarifen individuelle Konzepte

Die Pensionskasse ist eine sichere, effektive und kostengünstige Form der betrieblichen Altersversorgung. Als eigenständige Versorgungseinrichtung bietet sie ohne großen administrativen Aufwand die Möglichkeit, mit großer Flexibilität eine steuerbegünstigte Zusatzversorgung aufzubauen. Für die langfristige Sicherstellung der Leistungen setzt die Pensionskasse auf eine breit gemischte und rentable Kapitalanlage mit garantierter Verzinsung

Für die langfristige Sicherstellung der Versorgungsleistungen setzt die Pensionskasse auf eine breit gemischte und rentable Kapitalanlage mit garantierter Verzinsung. Der Arbeitgeber führt die Versorgungsbeiträge an die Pensionskasse ab. Der Mitarbeiter erhält einen direkten Anspruch gegenüber der Pensionskasse, von der er die Leistungen im Versorgungsfall auch unmittelbar bezieht. Die Finanzierung der betrieblichen Versorgungsleistungen innerhalb einer Pensionskasse ist sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch Beiträge des Arbeitnehmers möglich.

Im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG können jährlich steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung West (max: 2.640€ p.a.) zu Gunsten einer Pensionskasse aufgewendet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Beitrag sogar um weitere 1.800 EUR jährlich steuerfrei erhöht werden.
Erst die fälligen Versorgungsleistungen sind nachgelagert steuerpflichtig. Ebenso können die Hinterbliebenen und das Berufsunfähigkeitsrisiko abgesichert werden.

Auch im Falle des vorzeitigen Ausscheidens oder bei Insolvenz des Arbeitgebers bleiben die Versorgungsanwartschaften auf Grund des unwiderruflichen Bezugsrechts zu Gunsten des Arbeitnehmers – ohne zusätzliche Kosten – uneingeschränkt erhalten. Wechselt der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber können unverfallbare Versorgungsanwartschaften im Rahmen der Portabilität bzw. auf Basis des Deckungskapitalübertragungsabkommens auf den Nachfolgearbeitgeber übertragen werden. Auch die Mitnahme des Versicherungsvertrages und Fortsetzung mit privaten Beiträgen ist grundsätzlich möglich.

Zum Thema Pensionskasse wünsche ich eine Beratung

Unterstüzungskasse

Mit Weitsicht vorsorgen.

Die Unterstützungskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die im Auftrag des Arbeitgebers betriebliche Leistungen gewährt. Sie bietet Unternehmen viel Spielraum bei der Gestaltung der gewünschten Leistung. Da in der rückgedeckten Unterstützungskasse Beiträge in nahezu unbegrenzter Höhe steuerfrei sind, ermöglicht sie auch den Ausgleich größerer Versorgungslücken.

Hinzu kommt:
Die Beiträge sind bei Entgeltumwandlung bis zu vier Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze West der gesetzlichen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind in nahezu unbegrenzter Höhe sowohl steuer- als auch sozialabgabenfrei.

So funktioniert’s:

Bei Entgeltumwandlung vereinbart der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber, dass regelmäßig ein Teil seines Bruttogehaltes in einen Beitrag für eine rückgedeckte Unterstützungskasse umgewandelt wird.

Alternativ kann der Arbeitgeber den Beitrag als attraktive Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung selbst finanzieren. Diesen Beitrag zahlt der Arbeitgeber an die Unterstützungskasse, die eine wertgleiche Rückdeckungsversicherung abschließt. Diese Rückdeckungsversicherung wird auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen. Erst die fälligen Versicherungsleistungen sind einkommenssteuerpflichtig.

Sicherheit

Die garantierte Rente stellt eine der höchsten Garantien eines deutschen Lebensversicherers dar.

  • Dabei wird die Garantie von der HDI Lebensversicherung einem Unternehmen des Talanx-Konzerns, der nach Prämieneinnahmen drittgrößten deutschen Versicherungsgruppe – ausgesprochen und gewährleistet.
  • Die Altersrente wird ein Leben lang gezahlt.
  • Um die Anpassungsprüfungspflicht gem. § 16 BetrAVG zu erfüllen, kann wahlweise eine garantierte mindestens 1%ige Altersrentendynamik eingeschlossen werden (verbindliche Wahl bei Vertragsbeginn).
  • Die Zusage ist natürlich Hartz IV- und insolvenzgeschützt.
  • Als alternative zur Rente kann auch eine 100% Kapitalauszahlung gewählt werden.
Zum Thema Unterstützerkasse wünsche ich eine Beratung

Pensionszusage

Die perfekte Lösung

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH genießen eine Sonderstellung: Sie sind Anteilseigner und gleichzeitig als Arbeitnehmer tätig. Als solche können sie die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung nutzen. Mit den folgenden Konstruktionen und der/Ihrer GmbH lässt sich steuerlich begünstigt eine sichere und lukrative Altersversorgung aufbauen!

Wir empfehlen für den GGF eine zweistufige Versorgung.

Stufe 1 – die Grundversorgung.
Eine Direktversicherung oder Pensionskasse sollte im ersten Schritt die Grundversorgung bilden! Zum Aufbau Ihrer Altersversorgung zahlt Ihr Unternehmen in der ersten Stufe Prämien in eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse steuerfrei ein. Im Versorgungsfall erhalten Sie oder Ihre versorgungsberechtigten Hinterbliebenen die Leistungen. Erst diese Zahlungen sind dann steuerpflichtig. Sie profitieren stets von der steuerlichen Förderung. Diese ist jedoch begrenzt auf 4% der Beitragsmessungsgrenze.
Daher kann Stufe 1 nur eine Grundversorgung darstellen. Um Ihren Bedarf komplett abzudecken, brauchen Sie eine Ergänzung:

Stufe 2 – Versorgung auf hohem Niveau sichern.

Daher sollte sie im zweiten Schritt um eine rückgedeckte Pensionszusage oder um eine Unterstützungskasse ergänzt werden. Welche Produkte und Durchführungswege dabei im Einzelfall miteinander kombiniert werden, kann individuell auf die Präferenzen von Ihnen abgestimmt werden.

In Stufe 2 Ihrer Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung stehen Ihnen die rückgedeckte Pensionszusage und die Unterstützungskasse zur Auswahl.

Rückgedeckte Pensionszusage:

Hier verpflichtet sich Ihr Unternehmen, im Alter, Todesfall oder bei Berufsunfähigkeit Leistungen aus eigenem Betriebsvermögen zu erbringen. Für diese Verpflichtungen müssen in der Bilanz Pensionsrückstellungen gebildet werden. Zur planmäßigen Finanzierung der Versorgungsleistungen wird die Zusage durch eine Versicherung rückgedeckt, wobei Sie größtmögliche Gestaltungsfreiheit haben.

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung, an die Ihr Unternehmen konstante oder steigende Prämienzahlungen leistet. Im Gegenzug erhalten Sie eine Zusage auf betriebliche Versorgung, die kongruent rückgedeckt ist.
Auch hier kann die Altersversorgung mit Leistungen bei Tod oder Berufsunfähigkeit kombiniert werden.

Beide Durchführungswege sind geeignet, große Versorgungslücken zu schließen. Entscheidend ist, ob die Bildung von Pensionsrückstellungen in Ihrem Unternehmen gewünscht ist. In diesem Fall können Sie die Flexibilität der rückgedeckten Pensionszusage nutzen. Andernfalls ist die Unterstützungskasse die erste Wahl. Für beide Durchführungswege gilt:
Steuerpflicht tritt für Sie oder Ihre Hinterbliebenen erst ein, wenn Versorgungsleistungen fließen!

Zum Thema Pensionszusage wünsche ich eine Beratung

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Schaffen Sie rechtzeitig Rechtssicherheit.

Trotz Beitragszahlungen kein Schutz.

Es kommt öfter vor, als Sie denken:
Da ist jemand Geschäftsführer, mitarbeitender Gesellschafter, Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft oder mitarbeitender Familienangehöriger. In dieser Funktion ist er Angestellter im Rahmen eines Dienstverhältnisses. Und deshalb zahlt er pünktlich, Monat für Monat, seine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Schließlich möchte er im Falle einer Krankheit, nach einem Unfall oder einer Firmeninsolvenz Anspruch auf Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld haben.
Doch dann die böse Überraschung:
Ein abschlägiger Bescheid der Sozialversicherungsträger, da kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu Grunde lag.

Unsere Empfehlung, Ihre Sicherheit.

Sie sollten so früh wie möglich erfahren, ob Sie sozialversicherungspflichtig sind oder eine alternative Absicherung aufbauen müssen für sich persönlich! Denn in der Regel prüfen die Versicherungsträger erst, wenn Sie einen Antrag auf Leistungen stellen.

Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend die rechtzeitige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung!

Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird im Wesentlichen geprüft, ob bei Ihnen die Unternehmereigenschaften überwiegen oder der Charakter eines angestellten Arbeitnehmer!

Der Gesetzgeber hat den Versicherungsstatus bisher nicht eindeutig definiert.
Auch deshalb ist die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung für jeden individuellen Fall anders, wichtig und entscheidend.

Sozialversicherungsfrei und bestens versorgt.

Falls bei Ihnen persönlich Sozialversicherungsfreiheit vorliegt, ist es natürlich unumgänglich, Ihre Versorgung bei Berufsunfähigkeit und auch die Alters- und Hinterbliebenenvorsorge zu sichern.

Jetzt können Sie durch die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge die Vorteile einer privaten oder betrieblichen Versorgung nutzen und Ihnen eine Versorgung nach eigenem Maß aufbauen!

Zum Thema Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung wünsche ich eine Beratung

Direktversicherung

Altersvorsorge ohne Umwege.

Die „neue“ Direktversicherung gem. § 3 Nr. 63 EStG ist das ideale, bilanzneutrale Instrument, um aus Bruttobeiträgen eine bedarfsorientierte und nachgelagert besteuerte Altersversorgung aufzubauen. Die Versorgungsleistungen können individuell gestaltet werden und lassen sich unbürokratisch und kostenfrei handhaben. Zudem bleiben die Versorgungsansprüche auch im Fall einer Unternehmensinsolvenz oder bei lang andauernder Arbeitslosigkeit geschützt

Die Beiträge können vom Arbeitgeber oder vom Mitarbeiter selbst finanziert werden. Bis zu 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (max 2668€ p.a.) können jährlich zu Gunsten einer Direktversicherung steuer- und sozialabgabenfrei aufgewendet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Beitrag sogar um weitere 1.800 Euro jährlich steuerfrei erhöht werden.

Voraussetzung für die steuerfreien Zuwendungen ist das Vorliegen eines ersten Lohnsteuerverhältnisses (Steuerklassen I – V). Erst die fälligen Versorgungsleistungen sind nachgelagert steuer- und sozialabgabenpflichtig. Doch greifen bis 2040 verschiedene Freibeträge und die Steuerbelastung kann zudem über viele Jahre gestundet werden.

Individuelle Gestaltung der Altersversorgung

Die Direktversicherung bietet die Möglichkeit der bedarfsorientierten Zusammensetzung der verschiedenen Vorsorgekomponenten. Aus einem breiten Leistungsspektrum können neben originären Altersleistungen auch Hinterbliebenenrenten oder eine individuelle Absicherung bei Berufsunfähigkeit gewählt werden.

Für die Mitarbeiter, welche die Chancen der internationalen Aktienmärkte in verstärktem Maße nutzen möchten, bietet die HDI Direktversicherung auch renditeorientierte, fondsgebundene Rentenprodukte an. Aber gleich, für welche Variante sich der Mitarbeiter entscheidet: Die Leistungen basieren auf Garantiekomponenten und fließen im Alter ein Leben lang.

Auch im Falle des vorzeitigen Ausscheidens oder bei Insolvenz des Arbeitgebers bleiben die Versorgungsanwartschaften auf Grund des unwiderruflichen Bezugsrechts zu Gunsten des Arbeitnehmers – ohne zusätzliche Kosten – uneingeschränkt erhalten. Wechselt der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber können unverfallbare Versorgungsanwartschaften im Rahmen der Portabilität bzw. auf Basis des Deckungskapitalübertragungsabkommens auf den Nachfolgearbeitgeber übertragen werden. Auch die Mitnahme des Versicherungsvertrages und Fortsetzung mit privaten Beiträgen ist grundsätzlich möglich.

Zum Thema „Direktversicherung“ wünsche ich eine Beratung >>


Pensionskasse

Gestalten Sie mit flexiblen Tarifen individuelle Konzepte

Die Pensionskasse ist eine sichere, effektive und kostengünstige Form der betrieblichen Altersversorgung. Als eigenständige Versorgungseinrichtung bietet sie ohne großen administrativen Aufwand die Möglichkeit, mit großer Flexibilität eine steuerbegünstigte Zusatzversorgung aufzubauen. Für die langfristige Sicherstellung der Leistungen setzt die Pensionskasse auf eine breit gemischte und rentable Kapitalanlage mit garantierter Verzinsung

Für die langfristige Sicherstellung der Versorgungsleistungen setzt die Pensionskasse auf eine breit gemischte und rentable Kapitalanlage mit garantierter Verzinsung. Der Arbeitgeber führt die Versorgungsbeiträge an die Pensionskasse ab. Der Mitarbeiter erhält einen direkten Anspruch gegenüber der Pensionskasse, von der er die Leistungen im Versorgungsfall auch unmittelbar bezieht. Die Finanzierung der betrieblichen Versorgungsleistungen innerhalb einer Pensionskasse ist sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch Beiträge des Arbeitnehmers möglich.

Im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG können jährlich steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung West (max: 2.640€ p.a.) zu Gunsten einer Pensionskasse aufgewendet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dieser Beitrag sogar um weitere 1.800 EUR jährlich steuerfrei erhöht werden.
Erst die fälligen Versorgungsleistungen sind nachgelagert steuerpflichtig. Ebenso können die Hinterbliebenen und das Berufsunfähigkeitsrisiko abgesichert werden.

Auch im Falle des vorzeitigen Ausscheidens oder bei Insolvenz des Arbeitgebers bleiben die Versorgungsanwartschaften auf Grund des unwiderruflichen Bezugsrechts zu Gunsten des Arbeitnehmers – ohne zusätzliche Kosten – uneingeschränkt erhalten. Wechselt der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber können unverfallbare Versorgungsanwartschaften im Rahmen der Portabilität bzw. auf Basis des Deckungskapitalübertragungsabkommens auf den Nachfolgearbeitgeber übertragen werden. Auch die Mitnahme des Versicherungsvertrages und Fortsetzung mit privaten Beiträgen ist grundsätzlich möglich.

Zum Thema „Pensionskasse“ wünsche ich eine Beratung >>


Unterstüzungskasse

Mit Weitsicht vorsorgen.

Die Unterstützungskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die im Auftrag des Arbeitgebers betriebliche Leistungen gewährt. Sie bietet Unternehmen viel Spielraum bei der Gestaltung der gewünschten Leistung. Da in der rückgedeckten Unterstützungskasse Beiträge in nahezu unbegrenzter Höhe steuerfrei sind, ermöglicht sie auch den Ausgleich größerer Versorgungslücken.

Hinzu kommt:
Die Beiträge sind bei Entgeltumwandlung bis zu vier Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze West der gesetzlichen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind in nahezu unbegrenzter Höhe sowohl steuer- als auch sozialabgabenfrei.

So funktioniert’s:

Bei Entgeltumwandlung vereinbart der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber, dass regelmäßig ein Teil seines Bruttogehaltes in einen Beitrag für eine rückgedeckte Unterstützungskasse umgewandelt wird.

Alternativ kann der Arbeitgeber den Beitrag als attraktive Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung selbst finanzieren. Diesen Beitrag zahlt der Arbeitgeber an die Unterstützungskasse, die eine wertgleiche Rückdeckungsversicherung abschließt. Diese Rückdeckungsversicherung wird auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen. Erst die fälligen Versicherungsleistungen sind einkommenssteuerpflichtig.

Sicherheit

Die garantierte Rente stellt eine der höchsten Garantien eines deutschen Lebensversicherers dar.

  • Dabei wird die Garantie von der HDI Lebensversicherung einem Unternehmen des Talanx-Konzerns, der nach Prämieneinnahmen drittgrößten deutschen Versicherungsgruppe – ausgesprochen und gewährleistet.
  • Die Altersrente wird ein Leben lang gezahlt.
  • Um die Anpassungsprüfungspflicht gem. § 16 BetrAVG zu erfüllen, kann wahlweise eine garantierte mindestens 1%ige Altersrentendynamik eingeschlossen werden (verbindliche Wahl bei Vertragsbeginn).
  • Die Zusage ist natürlich Hartz IV- und insolvenzgeschützt.
  • Als alternative zur Rente kann auch eine 100% Kapitalauszahlung gewählt werden.

Zum Thema „Unterstützerkasse“ wünsche ich eine Beratung >>


Pensionszusage

Die perfekte Lösung

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH genießen eine Sonderstellung: Sie sind Anteilseigner und gleichzeitig als Arbeitnehmer tätig. Als solche können sie die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung nutzen. Mit den folgenden Konstruktionen und der/Ihrer GmbH lässt sich steuerlich begünstigt eine sichere und lukrative Altersversorgung aufbauen!

Wir empfehlen für den GGF eine zweistufige Versorgung.

Stufe 1 – die Grundversorgung.
Eine Direktversicherung oder Pensionskasse sollte im ersten Schritt die Grundversorgung bilden! Zum Aufbau Ihrer Altersversorgung zahlt Ihr Unternehmen in der ersten Stufe Prämien in eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse steuerfrei ein. Im Versorgungsfall erhalten Sie oder Ihre versorgungsberechtigten Hinterbliebenen die Leistungen. Erst diese Zahlungen sind dann steuerpflichtig. Sie profitieren stets von der steuerlichen Förderung. Diese ist jedoch begrenzt auf 4% der Beitragsmessungsgrenze.
Daher kann Stufe 1 nur eine Grundversorgung darstellen. Um Ihren Bedarf komplett abzudecken, brauchen Sie eine Ergänzung:

Stufe 2 – Versorgung auf hohem Niveau sichern.

Daher sollte sie im zweiten Schritt um eine rückgedeckte Pensionszusage oder um eine Unterstützungskasse ergänzt werden. Welche Produkte und Durchführungswege dabei im Einzelfall miteinander kombiniert werden, kann individuell auf die Präferenzen von Ihnen abgestimmt werden.

In Stufe 2 Ihrer Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung stehen Ihnen die rückgedeckte Pensionszusage und die Unterstützungskasse zur Auswahl.

Rückgedeckte Pensionszusage:

Hier verpflichtet sich Ihr Unternehmen, im Alter, Todesfall oder bei Berufsunfähigkeit Leistungen aus eigenem Betriebsvermögen zu erbringen. Für diese Verpflichtungen müssen in der Bilanz Pensionsrückstellungen gebildet werden. Zur planmäßigen Finanzierung der Versorgungsleistungen wird die Zusage durch eine Versicherung rückgedeckt, wobei Sie größtmögliche Gestaltungsfreiheit haben.

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung, an die Ihr Unternehmen konstante oder steigende Prämienzahlungen leistet. Im Gegenzug erhalten Sie eine Zusage auf betriebliche Versorgung, die kongruent rückgedeckt ist.
Auch hier kann die Altersversorgung mit Leistungen bei Tod oder Berufsunfähigkeit kombiniert werden.

Beide Durchführungswege sind geeignet, große Versorgungslücken zu schließen. Entscheidend ist, ob die Bildung von Pensionsrückstellungen in Ihrem Unternehmen gewünscht ist. In diesem Fall können Sie die Flexibilität der rückgedeckten Pensionszusage nutzen. Andernfalls ist die Unterstützungskasse die erste Wahl. Für beide Durchführungswege gilt:
Steuerpflicht tritt für Sie oder Ihre Hinterbliebenen erst ein, wenn Versorgungsleistungen fließen!

Zum Theme „Pensionszusage“ wünsche ich eine Beratung >>


Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

Schaffen Sie rechtzeitig Rechtssicherheit.

Trotz Beitragszahlungen kein Schutz.

Es kommt öfter vor, als Sie denken:
Da ist jemand Geschäftsführer, mitarbeitender Gesellschafter, Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft oder mitarbeitender Familienangehöriger. In dieser Funktion ist er Angestellter im Rahmen eines Dienstverhältnisses. Und deshalb zahlt er pünktlich, Monat für Monat, seine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Schließlich möchte er im Falle einer Krankheit, nach einem Unfall oder einer Firmeninsolvenz Anspruch auf Erwerbsminderungsrente oder Arbeitslosengeld haben.
Doch dann die böse Überraschung:
Ein abschlägiger Bescheid der Sozialversicherungsträger, da kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu Grunde lag.

Unsere Empfehlung, Ihre Sicherheit.

Sie sollten so früh wie möglich erfahren, ob Sie sozialversicherungspflichtig sind oder eine alternative Absicherung aufbauen müssen für sich persönlich! Denn in der Regel prüfen die Versicherungsträger erst, wenn Sie einen Antrag auf Leistungen stellen.

Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend die rechtzeitige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung!

Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird im Wesentlichen geprüft, ob bei Ihnen die Unternehmereigenschaften überwiegen oder der Charakter eines angestellten Arbeitnehmer!

Der Gesetzgeber hat den Versicherungsstatus bisher nicht eindeutig definiert.
Auch deshalb ist die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung für jeden individuellen Fall anders, wichtig und entscheidend.

Sozialversicherungsfrei und bestens versorgt.

Falls bei Ihnen persönlich Sozialversicherungsfreiheit vorliegt, ist es natürlich unumgänglich, Ihre Versorgung bei Berufsunfähigkeit und auch die Alters- und Hinterbliebenenvorsorge zu sichern.

Jetzt können Sie durch die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge die Vorteile einer privaten oder betrieblichen Versorgung nutzen und Ihnen eine Versorgung nach eigenem Maß aufbauen!

Zum Thema „Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung“ wünsche ich eine Beratung >>

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