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Rund 3,4 Millionen Selbstständige müssen sich zwischen der GRV oder der Basisrente entscheiden

  • Die Pflichtversicherung wird noch in dieser Legislaturperiode eingeführt
  • Die zertifizierten Basisrenten bieten i.d.R. eine höhere Flexibilität als die gesetzliche Rentenversicherung
  • Die Absicherung der Arbeitskraft im Rahmen der geförderten Basisrente bietet Schutz auf der Basis der zuletzt ausgeübten Tätigkeit

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD ist auch die Pflichtversicherung der Selbstständigen aufgeführt.

Die Selbstständigen werden die Wahl zwischen der gesetzliche Rentenversicherung und einer privaten Basisrente haben. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will bereits zum 01.01.2019 ein erstes umfangreiches Rentenpaket in Kraft setzen. Ob dieses Paket jedoch schon die Pflichtversicherung für Selbstständige beinhaltet, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Sicher ist nur: Die Pflichtversicherung kommt noch in dieser Legislaturperiode.

Erste Hinweise, wie eine Absicherung für Selbstständige aussehen kann, ergeben sich aus dem Forschungsbericht für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Juli 2017 mit dem Titel „Für ein modernes Rentenrecht: Die Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV)“:

  • Wahlfreiheit zwischen Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge in Form einer zertifizierten Basisrente
  • Funktional gleichwertiges Leistungsspektrum zur gesetzlichen Rentenversicherung mit
  • Altersrente
  • Invalidität
  • Hinterbliebenenabsicherung
  • Die Beitragszahlung erfolgt grundsätzlich durch den Selbstständigen.

Der frühzeitige Abschluss einer Basisrente mit einer ergänzenden Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit bietet folgende Vorteile:

  • mehr Leistung durch den Zinseszinseffekt aufgrund der längeren Ansparphase
  • günstigere BU-Absicherung durch niedrigeres Eintrittsalter und Absicherung der beruflichen Tätigkeit
  • bereits heute schon von den Steuervergünstigungen profitieren

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