Berufsunfähigkeitsabsicherung – Sonderaktion bis 30.06.2017
Wie Sie sicherlich wissen, reichen die staatlichen Leistungen, sowie die der berufsständischen Versorgungswerke nicht aus, um Ihr bisheriges Einkommen abzusichern.
Eine Leistung durch das Versorgungswerk der Ingenieure erfolgt erst bei 100-prozentiger Berufsunfähigkeit. Zudem muss, um eine Rente zu beziehen, die Tätigkeit vollständig eingestellt werden.
Im Gegensatz zu den eben genannten Leistungen greift unsere Berufsunfähigkeitsabsicherung bereits ab 50%. Darüber hinaus sind lediglich zwei Gesundheitsfragen zu beantworten:
- Waren Sie in den letzten zwei Jahren aus gesundheitlichen Gründen länger als zwei Wochen durchgehend oder sind Sie derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, Ihre berufliche Tätigkeit auszuüben?
- Besteht bei Ihnen eine anerkannte Erwerbsminderung (MdE/GdS), Behinderung (GdB), Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder wurde ein solcher Antrag in den letzten zwei Jahren gestellt?
Dieses exklusive Angebot ist VDI Mitgliedern vorbehalten, bei Annahme des Angebotes erstatten wir Ihnen den ersten Jahresbeitrag zur VDI Mitgliedschaft (sofern noch keine Mitgliedschaft vorhanden). Durch die Mitgliedschaft bieten wir Ihnen über alle Bereiche hinweg Sonderkonditionen, welche erhebliche Ersparnisse mit sich bringen
Gerne können Sie über die Fax-Antwort, per Mail oder telefonisch Ihr personalisiertes Angebot anfordern.